Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Christian Woidschützke nachstehend "woidchek" genannt \\ Stand: November 2021
1 \\ Geltungsbereich
- 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen woidchek und dem Kunden.
- 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, woidchek hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 \\ Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- 2.1 Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Agentur für digitale Erzeugnisse. Hierzu gehören die Beratung, Konzeption, Umsetzung digitaler Applikationen / Medien und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
- 2.2 Die Angebote von woidchek erfolgen freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- 2.3 Der Vertrag mit woidchek und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von woidchek unterbreitete Angebot in Textform bestätigt und falls ausdrücklich vereinbart die Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme bezahlt wurde.
3 \\ Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
- 3.1 Der Kunde stellt woidchek alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist woidchek von der Leistungspflicht befreit. Leistet woidchek diese dennoch, stellt woidchek den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
- 3.2 Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
- 3.3 Der Kunde verpflichtet sich, woidchek unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung von woidchek relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie woidchek unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Maßnahmen von der woidchek oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
- 3.4 Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Woidchek übernimmt keine Systemverantwortung.
4 \\ Leistungen Dritter
- 4.1 Woidchek ist berechtigt, entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
- 4.2 Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und woidchek haben. Woidchek wird den Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und woidchek so früh wie möglich unterrichten. Woidchek und der Kunde werden, sofern erforderlich, gemeinsam eine Anpassung des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses vereinbaren.
- 4.3 Woidchek übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Woidchek trifft keine Überwachungspflicht.
- 4.4 Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen automatisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von woidchek über.
5 \\ Termine und Lieferfristen
- 5.1 Fristen und Terminabsprachen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
- 5.2 Sofern woidchek einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.
6 \\ Urheberrechte und Nutzungsrechte
- 6.1 Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von woidchek im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
- 6.2 Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an woidchek zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.
- 6.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei woidchek. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- 6.4 Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.
- 6.5 Die Leistungen und Werke von woidchek dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung von woidchek.
- 6.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, welche woidchek nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht woidchek ein Auskunftsanspruch zu.
- 6.7 Woidchek ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu verwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen woidchek und dem Kunden ausgeschlossen werden.
7 \\ Gewährleistung
- 7.1 Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet woidchek gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- 7.2 Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
- 7.3 Es kann in allen Herstellungsverfahren bei farbigen Reproduktionen zu geringfügigen Abweichungen vom Original kommen, die nicht beanstandet werden können, wenn sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen und dem Endprodukt.
- 7.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet woidchek nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Woidchek ist von der Haftung freigestellt, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
8 \\ Haftung
- 8.1 Woidchek haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sofern woidchek wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, das heißt auf den Schaden, den woidchek bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
- 8.2 Der Kunde stellt woidchek von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen woidchek wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der von woidchek erarbeiteten und/oder durchgeführten Maßnahmen und/oder vom Kunden selbst zur Verfügung gestellter Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von woidchek einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Woidchek ist jedoch verpflichtet, rechtliche Bedenken bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen nach deren bekannt werden unverzüglich schriftlich dem Kunden zu melden. Sofern eine rechtliche Überprüfung der durchzuführenden Maßnahmen durch eine sachkundige Person (Rechtsanwalt) oder eine Institution erforderlich werden, trägt der Kunde in Absprache mit woidchek hierfür die Kosten.
- 8.3 Woidchek haftet in keinem Fall wegen in den Maßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
- 8.4 Woidchek haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.
- 8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von woidchek wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung für woidchek ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen von woidchek.
9 \\ Verwertungsgesellschaften
- Der Kunde führt eventuell anfallende Gebühren / Lizenzkosten an Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel Gema, Themeforest, Shutterstock und weiteren Portalen) direkt ab beziehungsweise erstattet die Gebühren an woidchek, sofern diese von ihm verauslagt wurden.
10 \\ Vergütung und Zahlungsfristen
- 10.1 Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
- 10.2 Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- 10.3 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen von woidchek werden ausschließlich elektronisch übermittelt.
- 10.4 Kosten für Dienstleistungen Dritter muss woidchek nicht verauslagen.
- 10.5 Woidchek ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.
- 10.6 Zur Aufrechnung gegenüber woidchek ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
11 \\ Kündigung
- 11.1 Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
- 11.2 Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt wurde, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
12 \\ Geheimhaltung
- 12.1 Alle den Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrages, streng vertraulich zu behandeln, und zwar selbst dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
- 12.2 Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.
13 \\ Schlussbestimmungen
- 13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
- 13.2 Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.
- 13.3 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
- 13.4 Ausschließlicher - auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Magdeburg, Deutschland.